§1 Quel´serrar anu Sin´dorei
Der Name der Gemeinschaft ist „Quel´serrar anu Sin´dorei“, was übersetzt „Die Hohen Klingen der Sin´dorei“ bedeutet. Es können nur Blutelfen Mitglied dieser Gemeinschaft werden. Das Ziel der Gemeinschaft ist es, das Erbe und die Tradition der alten Sin´dorei aufrecht zuerhalten und zuverteidigen.
Wir wahren die elfischen Traditionen und üben einen gepflegten Umgang miteinander aus. Auch sehen wir unsere Aufgabe darin, jungen Blutelfen den rechten Weg zu weisen und ihnen das Erbe der Elfen nahe zu bringen und die Traditionen zu lehren.
Wir verteidigen unsere Heimat und stehen der Horde bei, jedoch überfallen wir von uns aus keine wehrlosen Menschensiedlungen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Achtung vor der Natur zu haben, sie zu schützen und von der Verderbnis zu befreien.
Wir legen unser Tun und Sein in die Hände des Sonnenbrunnens, auf das er uns beschützt und uns den rechten Weg weist.
§2 Die Ränge:
Eraburis:
Ein Eraburis ist ein Anwärter auf Mitgliedschaft in die Gemeinschaft "Quel´serrar anu Sin´dorei". Ein Eraburis kann frühestens nach 14 Tagen in den Stand eines Nepho erhoben werden. Diese Frist kann sich durch die Entscheidung des Eraburis selbst oder durch Beschluss des hohen Rates verlängern.
Die endgültige Aufnahme eines Eraburis in die Gemeinschaft erfolgt durch eine Zeremonie, wo dem neuen Nepho der Gildenrock und die Gildenrobe überreicht werden.
Der Eraburis hat kein Stimmrecht.
Nepho:
Der Nepho ist ein Novize, der durch die Zeremonie in die Gemeinschaft aufgenommen wurde.
Bei der Erhebung in den Stand des Novizen, wird dem Nepho die Gildenrobe überreicht. Ihm ist es gestattet, ab diesem Zeitpunkt das Gildenwams zu tragen.
Der Nepho ist für die Wahl der Thora'dil nicht zugelassen besitzt aber bei anderen Entscheidungen auf den Gildenversammlungen Stimmrecht.
Il’amare:
Ein Nepho wird in den Stand des Il’amare erhoben, wenn er sich über längere Zeit aktiv am Gildenleben beteiligt, hierzu gehört auch die Teilnahme an Gildenversammlungen.
Eine Erhebung kann frühestens nach 4 Wochen (28 Tagen) erfolgen.
Die Erhebung wird während einer Gildenversammlung durch den Nephanis durchgeführt.
Neph’anis:
Dies bedeutet „Hohepriester/in“. Er oder sie ist der spirituelle Führer der Gemeinschaft. Dieses Amt kann nur von Priestern ausgeübt werden.
Die Besetzung dieser Ämter wird durch den hohen Rat bestimmt.
Ein Neph’anis ist automatisch ein Mitglied des hohen Rates. Die Amtszeit eines Neph’anis ist unbegrenzt. Allerdings kann der hohe Rat in schwerwiegenden Fällen einen Neph’anis seines Amtes entheben.
Thora’dil:
Die Thora´dil sind die Mitglieder des hohen Rates. Nur der hohe Rat kann bestimmen, welches Mitglied in den hohen Rat aufgenommen wird.
Serrar´cora
Der Serrar´cora ist der „Älteste“ bzw. das Oberhaupt der Gemeinschaft. Zusammen mit dem hohen Rat und dem Neph’anis leitet der Serrar´cora die Gemeinschaft.
Der Serrar´cora vertritt als 1. Person die Gemeinschaft nach außen und leitet die Gildenversammlungen.
Der Serrar´cora wird vom hohen Rat bestimmt und seine Amtszeit ist unbegrenzt. Nur er selbst kann von seinem Posten zurücktreten oder der hohe Rat bestimmt einen neuen Serrar´cora.
§3 Gildenversammlung:
Die Gemeinschaft trifft sich etwa alle zwei Wochen zu einer Versammlung. Der Termin wird jeweils in den Gildennachrichten bekannt gegeben. Treffpunkt ist in der Regel der königliche Markt in Silbermond.. Traditionsgemäß schließt sich eine Wanderung an, wo dann die Versammlung stattfindet.
Mitglieder der Gemeinschaft sollten mindestens einmal im Monat an diesen Versammlungen teilnehmen.
Die Zeremonie zur endgültigen Aufnahme neuer Mitglieder finden während der Versammlung statt.
Alle Abstimmungen finden während der Gildenversammlung statt. Ab dem Rang eines Nepho ist bei Gildenversammlungen die Gildenrobe und der Gildenrock zutragen, es sei denn es wurde vorher angekündigt anders zu erscheinen.
§4 Gildenkasse:
Der Serrar´cora und die Thora’dil zahlen 1 Gold pro Woche in eine Gildenkasse. Dieser Betrag sollte für die Anschaffung des Gildenwams der jungen Nepho sowie für Besorgungen für Feste und sonstiges angespart werden. Sollte der Betrag zu hoch anwachsen, kann die Einzahlung auf Mitteilung des hohen Rates vorübergehend ausgesetzt werden..
§5 Ausschluß aus der Gemeinschaft:
Sollte ein Mitglied länger als ein Monat nicht mehr am Gildenleben teilgenommen haben, wird es bei der nächsten stattfindenden Gildenversammlung von der Gemeinschaft ausgeschlossen. (ooc: Bei Urlaub etc. sollte daher einem Thora’dil eine kurze Mitteilung hierüber zukommen)
Ebenso kann schwerwiegendes Fehlverhalten zum Ausschluss führen.
